Der bunt gestaltete Schulhof umfasst einen Kräutergarten mit Hexenhaus zum Klettern, eine Sprunggrube, ein Insektenhotel, einen Kletterwürfel mit Climbingwänden, eine Hangrutsche, eine Doppelschaukel, drei Reckstangen, ein grünes Klassenzimmer, einen Basketballkorb, eine Tischtennisplatte und eine asphaltierte Fläche, die zum Durchführen von Ballspielen einlädt.
Unsere Spielzeugausleihe
Bälle und diverse Hofspielsachen können die Schüler in den Pausen in der selbstverwalteten Spielzeugausleihe bekommen.
1. Alle Schüler bekommen zum Schuljahresbeginn einen Ausweis, der sie bevollmächtigt Pausenspiele auszuleihen. Der Ausweis sollte im Mäppchen gut aufbewahrt werden.
2. Ansprechperson bei verloren gegangenen Ausweisen ist Frau Klaje. Bei mehrfachem Verlust kann als pädagogische Maßnahme eine zeitlich begrenzte Ausleihsperre erteilt werden.
3. Die Ausleihe (letzter Raum im überdachten Pausenhof) ist von MO-FR in der 1. und 2. Pause geöffnet. In der 1. Pause sind Viertklässer und Erstklässer zum Ausleihdienst eingeteilt, in der 2. Pause sind Drittklässer und Zweitklässer eingeteilt.
4. Spätestens beim Ertönen der Hofklingel müssen die Spielzeuge abgegeben werden und die Schüler bekommen im Gegenzug ihre Ausweise zurück.
5. Wünsche bezüglich Neuanschaffungen, sowie Reparaturbedarfshinweise können die Kinder an Frau Klaje richten. Pausenspielspenden sind auch hier stets willkommen.
Hinweise zur Parksituation
1. Zur Sicherheit der Kinder fahren Sie bitte nicht (vor allem nicht zu den Anfangs- und Endzeiten) den steilen, engen Schulberg hoch.
2. Der Schulhof muss während der Schulzeiten von 7 Uhr bis 16.30 Uhr als Spiel- und Bewegungsfläche frei gehalten werden. (An der Gemeindehalle und vor der Kirche sind Parkplätze ausgewiesen.)
3. Die Buskinder sollen in der Regel mit den Bussen an- und abfahren. (Auf Wunsch können auch Buslotsen eingesetzt werden.)
4. Sollten Sie Ihre Kinder mit den Autos bringen, beachten Sie den Hinweis der Verkehrspolizei Rockenhausen und lassen Sie die Kinder zum Gehweg hin aussteigen. Befinden sich die Kinder auf der gegenüberliegenden Straßenseite, können diese auch gemeinsam mit der Busaufsicht oder den Eltern die Straße überqueren.